Verschärfung des hessischen Waldgesetzes entschärft

Auch weiterhin überradeln wir die Grenze

Bei unserem nördlichen Nachbarn sollte das Betretungsrecht der Allgemeinheit in den Wald auf mehrerlei Weise eingeschränkt werden.

Mehrerer interessierte Umwelt- und Freizeitverbände (darunter auch die hessischen Naturfreunde) hatten sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Änderung des Gesetzes zum Vorteil der Waldbesitzer ausgesprochen.

In einer
Gesprächsrunde
der Verbände mit der hessischen Umweltministerin konnten einige Missverständnisse geklärt und einige Formulierungen entschäft werden.

Ein Beispiel: Im bisherigen Gesetzesentwurf hieß es:
„Feste Waldwege sind befestigte oder naturfeste Wege, die von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können.“ Dazu würden theoretisch nur Wege zählen, die im Winter geräumt oder gestreut werden: eine Rarität im Wald.
In den gemeinsam erarbeiteten Leitlinien (die allerdings noch nicht Gesetzesvorlage sind) wurde vereinbart: „Radfahren oder Reiten soll nur auf offiziell angelegten, befestigten oder naturfesten Wegen möglich sein, auf denen gefahrloser Begegnungsverkehr der Waldbesucher erfolgen kann.“ Gefahrlose Begegnungen sind wohl mehr eine Frage der gegenseitigen Rücksicht als der Wege. In dem Sinne: Mit Rücksicht aufeinander Berg frei!

Die MTB-Gruppe der Schriesheimer Naturfreunde trifft sich regelmäßig zu Ausfahrten, das nächste Mal am Sonntag, dem 23.09.2012. Abfahrt ist um 9 Uhr von der Mannswiese, Ziel ist Reinheim, wo wir in den Zug steigen und wieder (bis Weinheim) zurückfahren.