Waldzeichen

Mit Spraydosen an Baumstämmen, so werden häufig Hinweise für Forstarbeiter und Pächter angebracht. Ein ganz besonderes Zeichen ist die weiße Schlangenlinie. Seit einigen Jahren ist die baden-württembergische Forstverwaltung aufgerufen, nach dem „Alt- und Totholz-Konzept“ einzelne von Spechten und anderen Tieren bewohnte, absterbende Bäume und ihre Nachbarn abzumarkieren. In diesen Kleinbezirken ist eine Bewirtschaftung des Waldes verboten, sie sollen als Inseln sich selbst überlassen bleiben.

Besonders sind diese Schutzgebiete, „Habitatbaumgruppen“ genannt, deshalb, weil sie nicht wie Nationalparks, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Natura-2000-Gebiete von unteren Naturschutzbehörden, dem Land oder EU-Mitgliedsstaaten errichtet werden, sondern vom Revierförster. Meistens werden diese Gebiete abseits von Spazierwegen errichtet, schon allein, weil die Gefahr durch herabfallende Äste höher als im bewirtschafteten Teil des Waldes ist. Auf seltener begangenen Pfaden (ohne Wanderzeichen) aber streift der Wanderer bisweilen ein solches Gebiet oder kann es sogar durchqueren.

Hier ist eine "Spechtflöte" gefällt worden. Solcher Altholzlebensraum soll künftig aus diesen Gebieten nicht ausgeräumt, sondern noch lange erhalten werden.

Bleibt noch die Frage nach den gefällten Stämmen im Titelbild. Sie wurden außerhalb der Habitatbaumgruppe gefällt und sind offensichtlich in den Schutzbezirk hineingefallen. Was unter „Bewirtschaftung“ zu verstehen ist, ist wohl noch einem Interpretationsspielraum unterworfen.